Ein Überblick für die Absicherung im Tandem

Das Berliner Testament bietet Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern eine Möglichkeit, die Erbfolge gemeinsam und verbindlich zu regeln. Wir erklären, wie es funktioniert – und liefern gleich einen Beispieltext. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte des Berliner Testaments. Dabei soll und kann dieser Artikel in keiner Weise eine rechtliche Beratung ersetzen – er dient lediglich der Erstinformation.

Was ist das Berliner Testament?

Bei dieser Form des Testaments setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Die leiblichen oder adoptierten Kinder treten erst nach dem Tod des überlebenden Partners als sogenannte Schlusserben in Erscheinung. Das bedeutet: Wenn einer der Partner stirbt, erbt der andere das größtmögliche Volumen. Viele Paare wählen diese Form, um sicherzustellen, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist.

Die Rechtsgrundlage und Form des Berliner Testaments

Das Berliner Testament ist im deutschen Erbrecht anerkannt und beruht auf §§ 2265 bis 2272 BGB. Das Testament muss handschriftlich verfasst und von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden. Ein notarielles Testament ist ebenso möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

Das Berliner Testament: Vor- und Nachteile

Die Vorteile: Sicherheit und Klarheit

Die wichtigste Stärke des Berliner Testaments ist seine Klarheit. Beide Partner wissen genau, wer erbt und in welcher Reihenfolge. Darüber hinaus bietet es eine Absicherung für den länger lebenden Partner, der zunächst das gesamte Vermögen erhält und damit finanziell abgesichert ist. Das Berliner Testament bedeutet damit auch ein sicheres Gefühl für beide Beteiligten.

Die Nachteile: Steuern und Bindungswirkung

Das Berliner Testament kann steuerliche Nachteile haben. Durch die doppelte Erbfolge – erst der überlebende Ehepartner, dann die Kinder – fällt möglicherweise zweimal Erbschaftsteuer an. Außerdem kann die Bindungswirkung problematisch sein. Nach dem Tod eines Partners ist es schwierig, das Testament abzuändern, da beide Seiten an die Regelungen gebunden sind.

Die Erbfolge im Berliner Testament: Kinder haben Anspruch auf den Pflichtteil.

Dieser Anspruch beträgt auch bei einem Berliner Testament die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Eine vollständige Enterbung der Kinder ist nicht möglich, es sei denn, schwerwiegende Gründe liegen vor – etwa eine Straftat gegen einen Elternteil. Also kurz gesagt: Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die Schlusserben, meistens die Kinder.

Die Schlusserben können Sie variabel einsetzen – eine Änderung ist oft nicht mehr so einfach möglich.

Die Benennung von Schlusserben ist ein zentraler Punkt im Berliner Testament. Üblicherweise sind dies die Kinder des Paares. Es ist jedoch auch möglich, andere Personen oder Organisationen wie die Seenotretter als Schlusserben einzusetzen.

Im Berliner Testament ist die Schlusserbenfolge in der Regel bindend festgelegt.

Der überlebende Gatte kann diese nicht eigenmächtig ändern, da das Testament wechselseitig und bindend ist. Einseitige Änderungen sind nach der Errichtung des Testaments nicht mehr möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn im Testament eine sogenannte „Änderungsklausel“ enthalten ist. Diese erlaubt es dem überlebenden Partner, unter bestimmten Voraussetzungen Änderungen vorzunehmen. Solche Klauseln müssen sehr klar formuliert sein.

Sie möchten mit uns ins Gespräch kommen, haben konkrete Fragen, wie Sie Ihre Erbschaft an uns herantragen können? Dann melden Sie sich bitte bei uns, wir sind gerne für Sie da. 

Die Seenotretter durch das Berliner Testament unterstützen

Wenn Sie eine Organisation wie die Seenotretter unterstützen möchten, können Sie diese im Berliner Testament als Schlusserben oder auch als Miterben oder Vermächtnisnehmer einsetzen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Als Schlusserben: Die Seenotretter könnten nach dem Tod beider Partner das gesamte Vermögen oder einen Teil davon erben.
  • Als Miterben oder Vermächtnisnehmer: Sie könnten einen Betrag oder Vermögensgegenstand bereits nach dem Tod des ersten Partners an die Seenotretter vererben. Das mindert nicht den Pflichtteil der Kinder.

Tipp: Es ist sinnvoll, die Einsetzung einer Organisation im Testament genau zu formulieren und auch den Zweck der Zuwendung festzulegen. Das können spezifische Projekte sein oder die allgemeine Unterstützung der Seenotretter.

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Diese Frage hätten wir Eva Hickmann gerne gestellt. Sie starb am 25. April 2011, wenige Tage nach ihrem 66. Geburtstag. Ihr Testament hat uns völlig überrascht.

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Andrea Vogt

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Nicolaus Stadeler

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Änderungen sind nur mit Zustimmung beider Partner möglich.

Nach dem Tod eines Partners wird es für den Überlebenden schwierig, das Testament zu ändern. Eine gemeinschaftliche Änderung oder ein einseitiger Widerruf sind nur zu Lebzeiten beider Ehegatten möglich. 

Wofür Sie sich auch entscheiden: Wir empfehlen immer eine individuelle Beratung durch einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht.

Berliner Testament: Ein Text als Beispiel

Unser Testament / Unser letzter Wille
Wir, [Name des ersten Partners] und [Name des zweiten Partners], setzen uns hiermit gegenseitig als Alleinerben ein.

  1. Sollte einer von uns sterben, erbt der Überlebende das gesamte Vermögen.
  2. Nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen soll unser Vermögen an [Name des Schlusserben oder der Schlusserben] fallen.
  3. Dieses Testament ist bindend. Änderungen sind nur mit Zustimmung beider Parteien möglich.

Ort, Datum

Unterschrift des ersten Partners
Unterschrift des zweiten Partners

Häufige Fragen zum Berliner Testament

Können Kinder ein Berliner Testament anfechten?

Kinder können das Berliner Testament anfechten, aber die Gründe dafür müssen sehr spezifisch sein (zum Beispiel wenn ein Elternteil nicht mehr testierfähig war). Wenn die Kinder enterbt wurden, können sie nur ihren Pflichtteil einfordern. In solchen Fällen haben sie drei Jahre, nachdem sie Kenntnis vom Testament erlangt haben, um ihren Pflichtteil geltend zu machen. Es ist jedoch ratsam, sich an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden, um die besten Schritte für die jeweilige Situation zu ermitteln.

Ist bei einem Berliner Testament ein Erbschein erforderlich?

Bei einem Berliner Testament kann der überlebende Ehepartner oder Lebenspartner in der Regel das Erbe antreten, ohne einen Erbschein vorlegen zu müssen, wenn das Testament klar formuliert ist und von einem Notar beurkundet wurde. In solchen Fällen reicht das Testament oft aus, um Bankgeschäfte oder Immobilientransaktionen durchzuführen. Trotzdem gibt es Situationen, in denen ein Erbschein nötig sein könnte. Zum Beispiel, wenn das Testament nicht alle erforderlichen Informationen enthält oder wenn Dritte, wie Banken oder das Grundbuchamt, einen Erbschein verlangen. Wenn das Berliner Testament handschriftlich verfasst wurde, ist immer ein Erbschein erforderlich.

Jetzt kennen Sie die wichtigsten Aspekte des Berliner Testaments. Es bietet klare Regelungen, aber auch steuerliche und rechtliche Herausforderungen. Wenn Sie eine Organisation wie die Seenotretter unterstützen möchten, eröffnet Ihnen das Berliner Testament auch hierfür verschiedene Wege. Für alle Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir Ihnen dringend eine professionelle Beratung.

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