Bei uns geht Ihre Spende garantiert nicht unter
Ein leistungsstarker Seenotrettungsdienst setzt qualifizierte Besatzungen und modernste Technik voraus – und kostet viel Geld.
„Meine Spende für die Seenotretter kommt an. Ich kann sehen und anfassen, wie die DGzRS mein Geld verwendet.“
Wir freuen uns sehr über Zuschriften wie diese, die uns ähnlich lautend aus allen Teilen unseres Landes erreichen.
Jede Spende ist für uns ein Zeichen großen Vertrauens. Wir übernehmen damit die Verpflichtung, mit den uns freiwillig anvertrauten Mitteln transparent, effizient, verantwortungsbewusst und nachhaltig umzugehen. Auf vielfältige Weise ist garantiert, dass dies geschieht. Die DGzRS wird vom Finanzamt regelmäßig auf ihre Gemeinnützigkeit überprüft, Wirtschaftsprüfer erteilen jährlich ein entsprechendes Testat, und die Gesellschaft unterzieht sich einer sorgfältigen internen Revision. Darüber hinaus haben wir uns freiwillig dazu verpflichtet, unsere Strukturen, Tätigkeiten, Projekte und Finanzen offenzulegen.
Von jedem Euro fließen 85 Cent in den Rettungsdienst
Von jedem gespendeten Euro fließen rund 85 Cent direkt in den Rettungsdienst. Unsere Verwaltungs- und Werbungskosten liegen sehr niedrig. Darauf sind wir auch ein wenig stolz.
Wir gehen mit Ihren Spenden sehr sorgsam und transparent um.
Wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und dem Deutschen Spendenrat e.V. angeschlossen. Die DGzRS ist auch im Transparenzregister eingetragen. Im Folgenden lesen Sie, welche Ziele die DGzRS verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wurde am 29. Mai 1865 gegründet und ist ein rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung. Ihr Status ist dem eines eingetragenen Vereins vergleichbar, der jedoch erst mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 eingeführt wurde. Die DGzRS führt deshalb auch nicht den Zusatz „e. V.“ und ist nicht im Vereinsregister eingetragen. Sie hat ihren Sitz an der Werderstraße 2, 28199 Bremen.
2. Angaben zu den Zielen sowie Satzung
In ihrer Satzung sind die Aufgaben und Ziele der DGzRS klar definiert.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die DGzRS ist wegen Förderung der Rettung aus Lebensgefahr nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bremen, St.-Nr. 60-145/00039, vom 18.10.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Der Freistellungsbescheid gilt immer fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum.
4. Wesentliche Entscheidungsträger
Die DGzRS wird durch ihren ehrenamtlich tätigen Vorstand vertreten. Derzeit wird der Vorstand aus einem Vorsitzer und zwei Stellvertretern gebildet. Dies sind zurzeit Vorsitzer Ingo Kramer sowie als stellvertretende Vorsitzer Matthias Claussen und Lars Carstensen (Vertretungsbescheinigung).
Oberstes Legislativorgan ist gemäß Satzung der DGzRS das beschlussfassende Gremium, dessen Mitglieder ehrenamtlich tätig sind und sich alle zwei Jahre an wechselnden Orten treffen. Eine Liste der ordentlichen Mitglieder des beschlussfassenden Gremiums finden Sie hier.
Der Beirat berät den Vorstand in allen Angelegenheiten der Gesellschaft und sorgt für eine angemessene Prüfung und Kontrolle der Verwendung der Vereinsmittel.
Mitglieder des Beirates:
Dieter Eggert, Remchingen
Gerhard Harder, Bremen
Jörg Hashagen, Eltville
Doris Märzluft, Grasbrunn
Michael Schroiff, Bremen
Dr. Harald Vogelsang, Hamburg
Die hauptamtliche Geschäftsleitung in der Zentrale in Bremen nehmen die Geschäftsführer Kapt. Michael Ippich (Rettungsdienst/Inspektion) und Nicolaus Stadeler (Finanzen) wahr.
5. Tätigkeitsbericht
Das Jahrbuch der Seenotretter finden Sie hier.
6. Personalstruktur
Mehr als 800 Freiwillige auf See und rund 650 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Land sind für die DGzRS aktiv. Genauere Angaben zur Personalstruktur finden Sie im Jahresbericht auf der Seite 31. ( Jahresbericht als pdf öffnen.)
7./8. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
Die wesentlichen Finanzfakten finden Sie in unserem Jahresbericht (Jahresbericht als pdf öffnen) ab Seite 36 und in unserer Mehrspartenrechnung im Jahresbericht (Jahresbericht als pdf öffnen) auf den Seiten 42 bis 43. Die Prüfung der Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung gegenüber dem Deutschen Spendenrat e. V. wurde durch die RSM GmbH vorgenommen (Prüfungskatalog, Feststellungen des Wirtschaftsprüfers, Erklärung zu den Grundsätzen des Deutschen Spendenrates e. V.). Ebenso haben wir die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet.
Die DGzRS leitet keine Spenden an andere Organisationen weiter.
Die DGzRS betreibt keine Mitglieder- oder Spendenwerbung, die mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen verbunden ist.
Der Verkauf, die Vermietung oder der Tausch von Mitglieder- oder Spendenadressen und das Bieten und Zahlen von Provisionen für die Einwerbung von Zuwendungen werden unterlassen.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
DGzRS Service GmbH (seenotretter-shop.de)
10. Ombudsmann
Für transparente Organisationen wie die DGzRS ist es heutzutage selbstverständlich, im Beschwerdefall eine unparteiische Schiedsperson hinzuzuziehen. Die Seenotretter werden durch einen externen Ombudsmann unterstützt. Der altnordische Begriff Ombud bedeutet so viel wie Vermittler, Vertreter oder Bevollmächtigter.
DGzRS-Ombudsmann ist Dr. Ulrich Hoffmann (E-Mail: drullihoffmann@web.de). Er ist ein erfahrener ehemaliger Strafrichter am Amtsgericht Bremen.
Der Ombudsmann ist intern wie extern Ansprechpartner im Fall organisationsbezogener Missstände oder bei Hinweisen auf rechtswidriges Verhalten. Er ist zur Verschwiegenheit über die Person eines Hinweisgebers verpflichtet und wird Daten zur Person oder Daten, aus denen die Person identifiziert werden könnte, nur an die DGzRS weitergeben, wenn der Hinweisgeber damit einverstanden ist. Kontaktpersonen für den Ombudsmann sind primär die Geschäftsführer, aber auch der Vorstand. Wird die Rolle eines Geschäftsführungsmitglieds thematisiert, sind ausschließlich die Vorstandsmitglieder Kontaktpersonen für den Ombudsmann.
Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle der DGzRS. Er wird auch nicht als Streitschlichter für die DGzRS tätig werden. Nach Hinweisen wird er keine eigenen Ermittlungen anstellen. Dies ist intern vorrangig Aufgabe des Vorstands und der Geschäftsführung beziehungsweise extern Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
11. Zuwendungen, die mehr als zehn Prozent der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen
Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (inkl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.
Es gibt keine solchen Zuwendungen.