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Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wurde am 29. Mai 1865 gegründet und ist ein rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung. Ihr Status ist dem eines eingetragenen Vereins vergleichbar, der jedoch erst mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 eingeführt wurde. Die DGzRS führt deshalb auch nicht den Zusatz „e. V.“ und ist nicht im Vereinsregister eingetragen. Sie hat ihren Sitz an der Werderstraße 2, 28199 Bremen.

Die DGzRS ist wegen Förderung der Rettung aus Lebensgefahr nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bremen, St.-Nr.60-145/00039, vom 20.10.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Der Freistellungsbescheid gilt immer fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum.

Schirmherr der Seenotretter ist der Bundespräsident.

 

Bei jedem Wetter. Auf Nord- und Ostsee. Seit 1865. 

Sammelschiffchen der Seenotretter

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