Diese Frage hätten wir Eva Hickmann gerne gestellt. Sie starb am 25. April 2011, wenige Tage nach ihrem 66. Geburtstag. Ihr Testament hat uns völlig überrascht: Warum die Seenotretter? Heute bleibt uns nur noch, uns bei ihr in der Form zu bedanken, dass wir ihren Nachlass so verwenden, wie sie es sich gewünscht hat.
Aufgewachsen in einer Bremer Kaufmannsfamilie, führten Studium und Beruf Eva Hickmann an die Elbe. In Hamburg wurde sie eine erfolgreiche und angesehene Rechtsanwältin und Justitiarin. Geprägt von hanseatischer Tradition lagen ihr vor allen Dingen Kunst und Kultur am Herzen. So finden sich in ihrem Testament mehrere Vermächtnisse zugunsten der Förderung von Dichtung und bildender Kunst. Als Alleinerbin aber hat sie die DGzRS eingesetzt.
Aus vielen Nachlassfällen wissen wir, dass es manchmal ein einziger Kontakt mit unseren Rettungsleuten ist, der den Ausschlag für eine sogenannte letztwillige Verfügung zugunsten der DGzRS gibt – und sei es bei einem vielleicht schon viele Jahre zurückliegenden Urlaub an Nord- oder Ostsee. An Bord einer unserer Rettungseinheiten wird dann plötzlich eines klar: Wenn vom eigenen Hab und Gut später noch etwas übrig sein sollte, dann soll es diesen mutigen Menschen zugutekommen, die ihr eigenes Leben einsetzen, um andere aus Seenot zu retten.
Gegenüber Eva Hickmann wäre uns ein persönlicher Dank wichtig gewesen. So bleibt uns nur, ihren letzten Willen mit großer Hochachtung und Dank in ihrem Sinne zu erfüllen.
Sie hat der DGzRS in der Vergangenheit keine Spenden zukommen lassen, anhand derer wir hätten erkennen können, dass sie sich mit den Seenotrettern verbunden fühlte. Ihr Testament hat sie erst ein halbes Jahr vor ihrem Tod errichtet. Sie war keine aktive Wassersportlerin, hat keine Kreuzfahrten unternommen, nicht einmal von Urlauben an der Küste ist uns etwas bekannt. Warum also gerade die Seenotretter?
Als Hamburger Bürgerin war ihr das Thema sicherlich nicht fremd. Es muss ein tief empfundener Respekt vor der Leistung und der Selbstlosigkeit unserer Besatzungen gewesen sein, der sie veranlasst hat, ihren letzten Willen so zu formulieren, wie sie es getan hat. Und nicht zuletzt hat wohl auch hier die Tatsache eine Rolle gespielt, dass diese gelebte Zivilcourage seit nun fast 150 Jahren ohne staatliche Mittel und Einflussnahme auskommt.
Als Rechtsanwältin wird ihr ein weiterer Aspekt nicht fremd gewesen sein: Sie wusste, dass die Seenotretter sorgsam und verantwortungsbewusst mit jedem einzelnen Nachlass umgehen. Und ihr muss sehr wohl bewusst gewesen sein, dass die DGzRS ausgesprochen großen Wert auf eine korrekte und respektvolle Abwicklung aller im Todesfall nun einmal notwendig werden.