Das Wichtigste zur Erbreihenfolge in aller Kürze:

Es existiert kein Testament oder das vorhandene ist ungültig.

→ Ohne ein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Kinder, Enkel, Urenkel erben zuerst.

→ Sie sind Erben erster Ordnung.

Es gibt keine Erben erster Ordnung? Dann erben Eltern und Geschwister.

→ Sie sind Erben zweiter Ordnung.

Es gibt auch keine Erben zweiter Ordnung? Dann erben Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

→ Sie sind Erben dritter Ordnung.

Für die Erbreihenfolge bedeutet das: Verwandte erben nicht, solange mindestens ein Erbe einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist. Innerhalb einer Ordnung erbt/erben immer nur der/die naheste(n) Verwandte(n). Anders ausgedrückt: Der nähere Verwandte schließt den entfernteren aus. Lebt also beispielsweise ein Kind, sind damit alle anderen Verwandten ausgeschlossen, etwa von ihm abstammende Enkelkinder. ​​Kinder erben jeweils zu gleichen Teilen, beispielsweise Sohn und Tochter zur Hälfte.

Daneben haben Ehepartner ebenfalls ein gesetzliches Erbrecht. Beispiel: Es verstirbt der Ehegatte und hinterlässt Frau und zwei Kinder. Dann erben die überlebende Gattin die Hälfte und die Kinder jeweils ein Viertel des Nachlasses. 

Wer und was ist ein oder der „Erbe“?

Diejenigen, die das Vermögen eines anderen nach dessen Tod ganz oder teilweise erhalten, werden Erben. Dies kann entweder durch gesetzliche Erbfolge geschehen oder durch testamentarisch festgelegte Erbfolge. Der Erbe wird sogenannter Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Das bedeutet, alle Rechte und alle Pflichten des Erblassers gehen automatisch auf ihn über. Das gilt für alle beweglichen und unbeweglichen Sachen ebenso wie für offene Forderungen oder Verbindlichkeiten. Diejenigen, die einzelne Gegenstände aus einem Nachlass erhalten, sind trotz des üblichen Sprachgebrauchs nicht Erben, sondern Vermächtnisnehmer. Erbe kann eine bestimmte natürliche Person genauso werden wie eine juristische Person, also auch eine gemeinnützige Organisation.

Was versteht man unter Nachlass?

Als Nachlass oder auch Erbschaft wird das gesamte Vermögen des Erblassers bezeichnet, das auf einen oder mehrere Erben übergeht. Der Nachlass kann auch Verbindlichkeiten beinhalten.

Was ist ein Nachlassgericht und welche Aufgaben hat ein Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Zuständig ist immer – und zwar unabhängig vom Umfang des Nachlasses – das örtliche Amtsgericht. Maßgeblich ist dabei der letzte Wohnsitz, nicht der Sterbeort. Vor dem Erbfall ist es Aufgabe des Nachlassgerichts, ein Testament in amtliche Verwahrung zu nehmen. Dies bezieht sich auf privatschriftliche Testamente ebenso wie auf notariell beurkundete Testamente.

Ein privatschriftliches Testament können Erblasser persönlich beim Gericht hinterlegen.

Wenn Sie Ihr Testament dort hinterlegen, ist eine Gebühr fällig. Deren Höhe hängt vom Vermögenswert des Erbes ab. Als Quittung stellt das Nachlassgericht einen Hinterlegungsschein aus. Wenn Sie umziehen, ist eine Änderung des Verwahrungsorts nicht notwendig, denn jedes Testament in amtlicher Verwahrung ist im Zentralen Testamentsregister gelistet. Das Nachlassgericht ist also in jedem Fall der sicherste Aufbewahrungsort für Testamente. In die Abwicklung eines Nachlasses greift das Gericht von Amts wegen nicht ein. Ausnahmen gibt es nur in den Fällen, in denen der Erbe oder sein Aufenthaltsort unbekannt oder die Annahme der Erbschaft unklar ist. Dann kann das Gericht Nachlasssicherungsmaßnahmen veranlassen. So vermeidet es, dass Nachlasswerte in falsche Hände geraten. Zu diesen Maßnahmen gehört vor allem die Einsetzung eines Nachlasspflegers

Was ist ein Nachlasspfleger und welche Aufgabe hat er?

Wenn die Erben unbekannt oder nicht auffindbar sind, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger ein. Er vertritt die zukünftigen wirtschaftlichen Interessen der Erben und handelt in deren Namen. Der Nachlasspfleger sichert das Nachlassvermögen gegen unberechtigte Verfügungen, verwaltet das Erbe und ermittelt die Erben. Er untersteht der Aufsicht des Nachlassgerichts.

Häufige Fragen rund um Erbfolge und Pflichtteile

Können auch mehrere Personen Erben werden?

Sie können mehrere Personen als Erben einsetzen, die sich das Erbe teilen. In Fragen der Nachlassabwicklung kann keiner von ihnen allein entscheiden, sie müssen sich einigen. Im Testament sollten die jeweiligen Anteile klar definiert sein, beispielsweise so:

Beispiel "Zu meinem Erbe"

Was ist ein Alleinerbe?

Ist eine einzige Person oder eine einzige Organisation als Erbe eingesetzt, ist sie der Alleinerbe.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Sie erben den Nachlass gemeinschaftlich, und zwar ungeteilt. Das bedeutet, dass keiner der Miterben allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen kann. Miterben sind mehrere Beteiligte am selben Nachlass, denen jeweils ein Anteil, der Erbteil, zusteht.

4 Fakten zum „Pflichtteilsrecht“

Mit dem Pflichtteilsrecht soll folgender Personenkreis am Nachlass finanziell beteiligt werden:

  • Leibliche und adoptierte Kinder
  • Ehegatte
  • Eltern
  1. Ein Pflichtteilsanspruch besteht nur dann, wenn gesetzliche Erben durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er kann auch mit einem Testament nicht unterschritten werden.
  2. Ein Pflichtteil muss spätestens drei Jahre nach Bekanntwerden des Erbfalls und des die gesetzliche Erbfolge ändernden Testamentes geltend gemacht werden.
  3. Bei Schenkungen zu Lebzeiten mit dem Ziel, deren Wert dem Pflichtteilsrecht zu entziehen, sollten Sie bedenken: Diese Schenkungen können zehn Jahre rückwirkend dem Nachlass zugerechnet werden. Dabei verringert sich die Zurechnung jedes Jahr um zehn Prozent. Beispiel: Nach Ablauf von fünf Jahren wird die Schenkung nur noch in Höhe von 50 Prozent berücksichtigt. 
  4. Den Pflichtteilsberechtigten steht ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. Für Schenkungen unter Ehepartnern gilt dies zeitlich unbeschränkt. 
  5. Alle anderen Verwandten, also Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen, sind nicht pflichtteilsberechtigt.

Die Höhe des Pflichtteils beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Damit ist auch klar, was nichteheliche leibliche Kinder erben, wenn sie nicht im Testament benannt sind: Sie sind pflichtteilsberechtigt und erben somit die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Beispiel: Hinterlässt die Verstorbene zwei erbberechtigte Kinder und hat der Nachlass einen Wert von 80.000 Euro, erhält jedes Kind nach gesetzlicher Erbfolge die Hälfte, also je 40.000 Euro. Wird dagegen eines der beiden Kinder im Testament vom Erbe ausgeschlossen (auf den Pflichtteil gesetzt), steht ihm nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbes als Pflichtteil zu, also 20.000 Euro.

Sie möchten mit uns ins Gespräch kommen, haben konkrete Fragen, wie Sie Ihre Erbschaft an uns herantragen können? Dann melden Sie sich bitte bei uns, wir sind gerne für Sie da.

Was müssen wir beachten, wenn wir als Paar unverheiratet zusammenleben?

Leben zwei Partner ohne Trauschein zusammen, erbt der Partner ohne Testament nichts. Das gesetzlich vorgesehene gemeinschaftliche Testament ist nur für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften zulässig. Unverheiratet zusammenlebende Paare müssen entweder

  1. zwei einzelne Testamente errichten oder
  2. einen notariellen Erbvertrag abschließen, um ihren letzten Willen rechtsgültig zu dokumentieren.

Kann ich das Erbe an Bedingungen knüpfen?

Eine Erbschaft und ein Vermächtnis können Sie von der Erfüllung testamentarischer Auflagen abhängig machen. Im Testament können Sie das beispielsweise so formulieren:

„Paul Mustermann mache ich zur Auflage, dafür zu sorgen, dass mein Grab 20 Jahre lang in gepflegtem Zustand bleibt. Eva Mustermann soll sich um meinen Dackel Waldi kümmern.“

Fällt bei einer Erbschaft an gemeinnützige Organisationen Erbschaftssteuer an?

Als gemeinnützige Organisation sind wir (die Seenotretter) von der Erbschaftssteuerpflicht befreit. Das bedeutet, dass von uns kein Cent an den Fiskus abgeführt werden muss und die geerbten Mittel in vollem Umfang den Seenotrettern zugutekommen.

Was versteht man unter Vor- und Nacherben?

Wenn jemand stirbt und sein Vermögen weitergibt, kann er einen ersten (Vorerben) und einen zweiten Erben (Nacherben) festlegen. Der erste Erbe bekommt alles zuerst. Wenn dieser stirbt, geht das Vermögen an den zweiten Erben. Beide müssen Steuern zahlen, als hätten sie direkt geerbt. Bei dieser Art der Erbschaft ist es wichtig, sich gut beraten zu lassen. Die Entscheidung für eine Vor- und Nacherbschaft hat deswegen weitreichende Konsequenzen, die Vor- und Nachteile können auch Experten nur im Einzelfall beurteilen.

Sind Nacherben und Schlusserben dasselbe?

  • Schlusserben sind diejenigen, die als Letzte in einer Kette von Erben stehen, wie im Berliner Testament, etwa wenn Eheleute sich zuerst gegenseitig als Erben und dann ihre Kinder oder aber eine gemeinnützige Organisation als Schlusserben einsetzen. Schlusserben sind nicht zu verwechseln mit Nacherben bei Vor- und Nacherbschaft.
  • Nacherben bei der Konstruktion einer Vor- und Nacherbschaft erben nicht vom Vorerben, sondern vom ursprünglichen Erblasser.

Welche Steuern muss ich im Erbfall berücksichtigen?

Die Testamentsgestaltung kann erhebliche steuerlich relevante Konsequenzen haben. Insbesondere im Ehegatten-Erbrecht und im Falle von Firmenbeteiligungen raten wir unbedingt dazu, sich durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare beraten zu lassen. Die DGzRS zahlt bei einer Berücksichtigung im Testament keine Erbschaftssteuer.

Was heißt Testierfreiheit?

Der Gesetzgeber bezeichnet mit diesem Begriff das grundsätzliche Recht eines jeden, zu Lebzeiten völlig frei, ohne Grund und in beliebiger Weise (aber entsprechend den Formvorschriften) über das eigene Vermögen zu bestimmen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

Kann ich bestimmte Personen enterben?

Sie können auch gesetzliche Erben, also Verwandte, vom Erbe ausschließen und damit enterben. Der Gesetzgeber hat diese Freiheit allerdings an einer Stelle eingeschränkt: Nahen Angehörigen (Kindern, Eltern und Ehepartnern) steht in jedem Fall der Pflichtteil zu.

Ein leibliches Kind hat also auch gegen den ausdrücklichen Willen des Vaters oder der Mutter einen Anspruch auf eine anteilige Geldsumme aus dem Nachlassvermögen.

Wer ist per definitionem Erblasser?

Dieser Begriff aus dem Erbrecht bezeichnet die Person, deren Vermögen nach ihrem Tode auf den oder die Erben übergeht. Das Gesetz nennt die Person schon vor ihrem Tod so.

Was umfasst eine Erbschaft?

Als Erbschaft (auch: Nachlass) wird das Vermögen des Erblassers bezeichnet, das als Ganzes auf eine oder mehrere Personen, den oder die Erben, übergeht. Dabei handelt es sich nicht nur um alle Rechte des Erblassers, sondern ebenso um dessen Pflichten. Das beinhaltet auch die Begleichung von Schulden.

Was ist ein Erbteil?

Der Erbteil ist der Bruchteil, mit dem einer von mehreren Miterben an der gesamten Erbschaft beteiligt ist.

Beweis für den Rechtsnachfolger: Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist die gerichtliche Bestätigung, dass der oder die Erbe(n) als Rechtsnachfolger des Verstorbenen berechtigt ist beziehungsweise sind, über das gesamte Nachlassvermögen frei zu verfügen. Im Falle der gesetzlichen Erbfolge und bei der Erbfolge auf der Grundlage eines privatschriftlichen Testaments weist der Erbe das Erbrecht durch einen Erbschein nach. Bei der Beantragung eines Erbscheins prüft das Nachlassgericht beispielsweise, ob der Erblasser nicht andere Testamente geschrieben hat, mit denen das vorgelegte Testament widerrufen oder abgeändert wurde. Die Erteilung eines Erbscheins ist mit Gebühren und Kosten verbunden.

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist wie ein Testament eine Verfügung von Todes wegen. Beide werden erst mit dem Ableben des Erblassers wirksam. Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag jedoch eine zweiseitige Willenserklärung, mit der sich der Erblasser vertraglich an seinen Vertragspartner bindet. Der Erbvertrag ist damit nicht frei und einseitig widerrufbar (wie ein Testament es wäre).

Wann ist es sinnvoll, einen Ersatzerben zu benennen?

Wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der bestimmte Erbe bereits vor dem Ableben des Erblassers verstirbt, der Erbe auf sein Erbe verzichtet oder es ausschlägt.

Name an Bord – Großes bewirken

Ganz gleich, wie hoch Ihre Spende an uns ist – sie bewirkt Großes. Für den einen sind 50 Euro groß, für einen anderen sind 5.000 Euro gerade der Anfang. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gerne auf, welche Möglichkeiten Sie haben.

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Wie vermache ich nur einen bestimmten Gegenstand oder eine Summe Geld an eine ganz bestimmte Person?

Bestimmte Gegenstände oder Geldsummen wenden Sie im Wege eines Vermächtnisses zu (auch: „Legat“). Das bedeutet, dass die Begünstigten nicht mit den Pflichten eines Erben belastet werden (Abwicklung der Erbschaft inklusive aller Formalitäten und Pflichten). In diesem Fall sollten die Empfänger und die Gegenstände oder die Geldsummen ausdrücklich und so detailliert wie möglich im Testament benannt werden, zum Beispiel:

Textvorlage in grauer Schrift

Was ist ein Vermächtnis?

Sie können gezielt einer Person Werte zukommen lassen, ohne diese in die Position eines Erben zu bringen – denn das kann auch belastend sein: Dem Erben fällt die Pflicht zu, die Erbschaft abzuwickeln, einschließlich aller Formalitäten. Wem Sie diese Bürde nicht auferlegen wollen, dem wenden Sie bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge als Vermächtnis zu. Die Begünstigten, die Vermächtnisnehmer, können vom Erben die Herausgabe des vermachten Gegenstands oder Betrags fordern. Im Testament sollten Sie eine Vermächtnisanordnung ausdrücklich als solche formulieren. Ein Vermächtnis wird auch als Legat bezeichnet.

Wie erfahren die Hinterbliebenen und/oder Erben von meinem Tod? 

Manchmal kann es hilfreich sein, sich klarzumachen, wer eigentlich wen im Todesfall benachrichtigt. Nach dem Ableben des Erblassers beginnt folgende Informationskette:

  • Die Hinterbliebenen informieren den Arzt, wenn der Tod eingetreten ist. Der Arzt stellt dann den Totenschein aus.
  • Über das Bestattungsunternehmen wird beim Geburtsstandesamt eine Sterbeurkunde besorgt.
  • Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus. Die Hinterbliebenen erhalten über das Bestattungsunternehmen diese Urkunde. Das Standesamt informiert das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer.
  • Die Bundesnotarkammer benachrichtigt im Sterbefall das Nachlassgericht.
  • Das zuständige Nachlassgericht eröffnet hinterlegte und eingereichte Testamente von Amts wegen. Es informiert die Erben und Beteiligten.
  • Die testamentarischen und gesetzlichen Erben, soweit feststellbar, erfahren den vollständigen Testamentswortlaut. Vermächtnisnehmer erhalten nur die sie betreffenden Auszüge des Testaments.
  • Das Nachlassgericht informiert das lokale Grundbuchamt, wenn Grundstücke oder Eigentumswohnungen zum Nachlass gehören und sich am letzten Wohnort befinden. Das Grundbuchamt wendet sich dann an den oder die Erben. In diesem Fall ist Grundbuchberichtigung notwendig.
  • Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, Kontrollmeldungen über sämtliche Konten mit ihrem Wert zum Todestag an das Finanzamt zu geben, die dann Basis für die Berechnung einer gegebenenfalls anfallenden Erbschaftssteuer sind. Die DGzRS ist allerdings von der Erbschaftssteuer befreit.

Damit diese Informationskette aber erst einmal in Gang gesetzt werden kann, empfiehlt es sich insbesondere dann, wenn keine näheren Angehörigen vorhanden sind, die Kontaktdaten der im Todesfall zu benachrichtigenden Person(en) bei sich zu tragen, zum Beispiel in der Brieftasche oder im Portemonnaie.

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